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   FG Hamburg, 18.09.2003 - II 279/03   

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https://dejure.org/2003,19070
FG Hamburg, 18.09.2003 - II 279/03 (https://dejure.org/2003,19070)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2003 - II 279/03 (https://dejure.org/2003,19070)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2003 - II 279/03 (https://dejure.org/2003,19070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69; FGO § 114
    Abgetretenes Steuerguthaben zur Verrechnung mit eigenen Steuerschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgetretenes Steuerguthaben zur Verrechnung mit eigenen Steuerschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Vorsteuerbeträgen; Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte; Möglichkeit der Verrechnung mit abgetretenen Erstattungsansprüchen; Zuordnung von Rechnungsbeträgen zu bestimmten Lieferungen; Fehlende Glaubhaftmachung des ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.1990 - VII B 161/89

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sachpfändung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2003 - II 279/03
    Als weiterer Anordnungsanspruch im Rahmen einstweiliger Anordnung kann auch § 258 AO geltend gemacht werden, wenn die Vollstreckung unbillig ist, d.h. die Vollstreckung oder einzelne Vollstreckungsmaßnahmen dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch andere Vollstreckungsmaßnahmen vermieden werden kann (vgl. BFH, Beschluss vom 04.02.1992 VII B 119/91, NV 1992, 789; Beschluss vom 26.06.1990 VII B 161/89, NV 1991, 393).
  • BFH, 04.02.1992 - VII B 119/91

    Ausschluss des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch den Antrag

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2003 - II 279/03
    Als weiterer Anordnungsanspruch im Rahmen einstweiliger Anordnung kann auch § 258 AO geltend gemacht werden, wenn die Vollstreckung unbillig ist, d.h. die Vollstreckung oder einzelne Vollstreckungsmaßnahmen dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch andere Vollstreckungsmaßnahmen vermieden werden kann (vgl. BFH, Beschluss vom 04.02.1992 VII B 119/91, NV 1992, 789; Beschluss vom 26.06.1990 VII B 161/89, NV 1991, 393).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 53/87

    Glaubhafte Darlegung eines Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes für den

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2003 - II 279/03
    In diesem Zusammenhang kann der Anspruch auf Umbuchung von Erstattungsansprüchen als Regelungsanspruch geltend gemacht werden (BFH, Beschluss vom 31.08.1987 V B 53/87, NV 1988, 201; Gräber FGO 5. Aufl. § 114 Rn. 46).
  • FG Hamburg, 18.09.2003 - II 297/03

    Betriebsstättenwechsel bei Antrag auf Aussetzung

    Auszug aus FG Hamburg, 18.09.2003 - II 279/03
    Dem Senat haben folgende Akten vorgelegen: 2 Bände Rechtsbehelfsakten, Vollstreckungsakte, Akte Allgemeines und ein Hefter mit Steuerunterlagen sowie die Gerichtsakte II 297/03 und die zu diesem Verfahren eingereichten Akten (Rechtsbehelfsakte, Betriebsprüfungsakte, Gewerbesteuerakte, Umsatzsteuer-Unterlagen), die auch zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht wurden.
  • FG Hamburg, 18.09.2003 - II 297/03

    Betriebsstättenwechsel bei Antrag auf Aussetzung

    Nach dem Inhalt der von der GmbH in dem Parallelverfahren II 279/03 exemplarisch eingereichten Rechnungen (Gerichtsakte - GA - II 279/03 Bl. 8f) erfolgte die Betankung unter Verwendung überlassener A-Y Tankkarten.

    Dem Senat haben folgende Akten vorgelegen: Je ein Band Rechtsbehelfsakten, Betriebsprüfungsakten und Gewerbesteuerakten sowie Umsatzsteuer-Unterlagen, die Gerichtsakte II 279/03 und die zu diesem Verfahren eingereichten Akten (2 Bände Rechtsbehelfsakten, Vollstreckungsakte, Akte Allgemeines und ein Hefter mit Steuerunterlagen), die auch zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht wurden.

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